Bitte wählen Sie für die erste Anfrage die Kontaktaufnahme per Mail aus der Anzeige heraus!
Das hier zum Verkauf stehende Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 585 m² entsteht in erster Reihe, nach Teilung des Gesamtgrundstücks.
Auf dem Grundstück kann z.B. eine Stadtvilla errichtet werden.
Vorher müsste das vorhandene Gebäude abgerissen werden.
Dabei handelt es sich um ein so genannte Freizeithaus.
Das Grundstück ist nach in Südwestrichtung ausgerichtet. Eine gute Basis, um das Haus optimal mit den Terrasen auszurichten.
Für die Teilung ist der Vorschlag für die Teilung: Vorderlieger ca. 585 m², und für den Hinterlieger ca. 550 m².
Das vordere Grundstück gewährt dann dem dahinter liegenden ein Fahr-, Wege- und Leitungsrecht (FWLR).
Auf dem Grundstück liegen Wasser und Strom. Vor dem Grundstück in der Straße zentrales Abwasser und Erdgas.
Das Baugrundstück liegt in guter Karower Lage.
Zur S-Bahn, zum Bus, zu den Einkaufsmöglichkeiten, zur Schule und zu Kindergärten sind es jeweils ca. 900 m.
Bitte wählen Sie für die erste Anfrage die Kontaktaufnahme per Mail aus der Anzeige heraus!
Die Merkmale dieses Angebotes im Überblick:
+ vorderes Baugrundstück mit ca. 585 m² in guter Karower Lage
+ optimale Südwestausrichtung
+ für das hinten entstehende Grundstück wird ein Fahr-, Wege- und Leitungsrecht mit einer Breite von 3 m eingerichtet
+ Straßenfront ca. 20 m, Tiefe ca. 29 m
+ Abriss vorhanden
+ Baumbestand vorhanden
+ Teilerschlossen: Wasser und Strom, sowie ältere Abwassergrube. In der Straße zentrales Abwasser und Erdgas
+ Verkauf als unvermessene Teilfläche
+ Teilungs - und Vermessungskosten übernehmen die Erwerber ( Kosten werden mit dem Vorderlieger geteilt )
Bitte wählen Sie für die erste Anfrage die Kontaktaufnahme per Mail aus der Anzeige heraus!
Besichtigungen vereinbaren Sie bitte unter schusterauspreussen@mail.de mit Herrn Rainer Schuster.
Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers. Trotz gewissenhafter Erstellung des Exposés können Irrtümer auftreten. Eine Haftung dafür schließen wir ausdrücklich aus.
Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die Verhandlung mit dem Verkäufer sind stets freibleibend, vorbehaltlich des Zwischenverkaufs sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers.
Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen.