Das zum Verkauf stehende Grundstück bietet mit seinen ca. 1.419 m² eine ausgezeichnete Basis für eine Teilung und Bebauung mit bis zu 4 Häusern.
Laut Auskunft der zuständigen Bauverwaltung und des gültigen Flächennutzungsplanes, liegt hier eine
GRZ ( Grundflächenrichtzahl ) von 0,2 vor.
Auf dem Grundstück befinden sich derzeit ein massives, abrissreifes Wohnhaus, sowie ein ebenso abrissreifes Nebengebäude.
Ideal für eine umfangreiche Bebauung ist die Tatsache, daß es sich um ein Eckgrundstück handelt.
Das Grundstück, bzw. die Teile werden als unvermessene Teilflächen verkauft.
Die Teilung obliegt den, oder dem Erwerber(n)!
Auf dem Grundstück liegen folgende Medien: Wasser, Abwasser, Erdgas, Strom und Telefon.
Das Grundstück befindet sich sehr guter Karower Lage.
Zur S-Bahn und zum Bus sind es nur ca. 2 Minuten.
Auch zu den Einkaufsmöglichkeiten, den Kindergärten, sowie zu den Schulen sind es nur wenige Minuten.
Bitte wählen Sie für die erste Anfrage die Kontaktaufnahme per Mail aus der Anzeige heraus!
Die Merkmale dieses Angebotes im Überblick:
+ bis zu vierfachteilbares Baugrundstück in bester Karower Lage
+ Grundstücksfläche ca. 1.419 m²
+ GRZ 0,2, GFZ 0,3
+ vom Stadtplanungsamt bestätigte Teilung ab 350 m² möglich
+ Bebauung z.B. mit einem Doppelhaus und zwei Einfamilienhäuser
+ nahezu quadratischer Grundstücksschnitt: 37 m x 38 m
+ Eckgrundstück
+ Altbestand Abriss
+ Abriss massives Nebengebäude
+ eine Teilung muss durch die Erwerber erfolgen
+ alle ortsüblichen Medien liegen auf dem Grundstück: Wasser, Abwasser, Strom, Erdgas, Telefon
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Die Innenaufnahmen werden mit hochwertigen Weitwinkelobjektiven angefertigt, um Ihnen eine gute Übersicht zu ermöglichen!
Besichtigungen vereinbaren Sie bitte unter schusterauspreussen@mail.de mit Herrn Rainer Schuster.
Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers. Trotz gewissenhafter Erstellung des Exposés können Irrtümer auftreten. Eine Haftung dafür schließen wir ausdrücklich aus.
Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die Verhandlung mit dem Verkäufer sind stets freibleibend, vorbehaltlich des Zwischenverkaufs sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers.
Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen.