Bilder und Grundsriss des Bestandsgebäudes folgen in kürze.
Zum Verkauf steht ein wunderschönes Wohngrundstück, mit einer Fläche von ca. 1.858 m² in Birkholzaue bei Bernau.
Auf dem Grundstück befindet sich ein sanierungsbedürftiges Wohnhaus mit ca. 64 m² ( u.a. ist die Heizung defekt ).
Das große Grundstück könnte auch geteilt und im hinteren Bereich ein weiteres Wohnhaus ( Einfamilienhaus ) errichtet werden.
In Leichtbauweise ist ein Schuppen vorhanden.
Erschließung: Stadtwasser, Strom, Erdgas.
Das Abwasser muss über eine zu errichtende Sammelgrube entsorgt werden.
Das hintere Grundstück befindet sich im Bernauer Ortsteil Birkholzaue.
Das hier angebotene Baugrudnstück ist optimal nach Süden ausgerichtet.
Bilder und Grundsriss des Bestandsgebäudes folgen in kürze.
Die Merkmale dieses Angebotes im Überblick:
+ kleines - sanierungsbedürftiges - Wohnhaus auf ca. 1.858 m² Wohngrundstück
+ Wohnfläche ca. 64 m²
+ Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer, Küche, Bad und Ankleidezimmer
+ Grundstücksbreite ca. 20 m, Grundstückstiefe ca. 92 m
+ perfekte Ausrichtung der entstehenden Gartenfläche nach Süden
+ sehr ruhige und grüne Lage
+ folgende Medien liegen in der Straße vor dem vorderen Grundstück: Strom, Trinkwasser, Erdgas.
+ Abwasserentsorgung über Sammelgrube
+ geringer Baumbestand ( einige Tannen ) auf dem Grund
+ das Grundstück ist teilbar und mit einem weiteren Einfamilienhaus bebaubar
+ das vorhandene Haus kann selbstverständlich auch erweitert werden
Bitte wählen Sie für die erste Anfrage die Kontaktaufnahme per Mail aus der Anzeige heraus!
Besichtigungen vereinbaren Sie bitte unter schusterauspreussen@mail.de mit Herrn Rainer Schuster.
Ist in der Anzeige kein Energiekennwert angegeben, so wird der Energieausweis derzeit erstellt, und rechtzeitig zur ersten Besichtigung zur Verfügung gestellt.
Alle Informationen sind Informationen des Verkäufers. Trotz gewissenhafter Erstellung des Exposés können Irrtümer auftreten. Eine Haftung dafür schließen wir ausdrücklich aus.
Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die Verhandlung mit dem Verkäufer sind stets freibleibend, vorbehaltlich des Zwischenverkaufs sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Verkäufers.
Schadensersatzansprüche aus Beratungs-, Finanzierungskosten etc. werden nicht anerkannt bzw. übernommen.